Balkonkraftwerk- einfachere Regeln
Melli
30.9.2024

Balkonkraftwerk- einfachere Regeln

freepic

Einfachere Regeln für Balkonkraftwerke

Wenn Mieter ein Balkonkraftwerk installieren wollten, ging das bisher nicht ohne die Zustimmung des Vermieters.

Auch Wohnungseigentümer konnten ohne die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft(WEG) nicht zu Stromproduzenten werden.

Entsprechende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht wurden vom Bundestag beschlossen.

Künftig soll so der Einbau von Balkonkraftwerken erleichtert werden. Eigentümer und Vermieter können ihre Zustimmung dann nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es wird aber ein Mitspracherecht geben, wie das Balkonkraftwerk am Haus angebracht werden darf. Für den Deutschen Mieterschutzbund ist das ein Fortschritt.

Die Regelung soll im Laufe des Oktobers in Kraft treten.

Nachlesen könnt ihr das unter anderem hier: Fotovoltaik: Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken | ZEIT ONLINE