Aktuelles zur Einspeisevergütung im Jahr 2024
Michael Lakenberg
5.2.2024

Aktuelles zur Einspeisevergütung im Jahr 2024

Energieeinsparkonzept mit Solarpanelen und einem Taschenrechner

Deutschland's Solarenergie und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): Ein Blick auf die aktuellen Photovoltaik-Förderungen

Die Produktion von Sonnenenergie trägt maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung bei, wobei der Großteil dieser erzeugten Energie ins öffentliche Netz eingespeist wird. Um die Wirtschaftlichkeit der Solarstromerzeugung zu fördern, wurde im Jahr 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eingeführt. Dieses Gesetz soll Investoren von Solaranlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren Sicherheit bieten.

Die Photovoltaik-Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter das Inbetriebnahme-Datum der Anlage und die produzierte sowie eingespeiste Strommenge. Aktuell beläuft sich die Vergütung für eingespeisten Solarenergie auf etwa 8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt vorerst bis Anfang 2024.

Es gibt Unterschiede in der Vergütung, je nachdem ob die gesamte produzierte Energie eingespeist wird oder nur ein Teil davon. Teilweise eingespeiste Energie wird derzeit mit 8,1 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Für "Volleinspeiser", die ihre gesamte erzeugte Energie einspeisen, beträgt die spezielle Vergütung bis zu 10 Kilowatt Peak (KWP) 13 Cent pro Kilowattstunde und für Anlagen ab 11 KWP noch 10,9 Cent.

Ab dem 1. Februar 2024 erfolgt jedoch eine halbjährliche Reduzierung der Vergütung um 1 Prozent. Aktuell liegt die Vergütung für Privathaushalte bei 8,1 Cent und wird ab August auf 8,0 Cent reduziert.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Regelungen nur für Neuanlagen gelten, die nach dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Förderpolitik weiterentwickeln wird, während Deutschland seinen Fokus auf erneuerbare Energien verstärkt.