
Direktvermarktung

Direktvermarktung von Strom an der Börse
Direktvermarktung ist ein Modell, bei dem Energieerzeuger ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen, statt feste Einspeisetarife zu nutzen.
Sie profitieren von schwankenden Marktpreisen, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und können so höhere Erlöse erzielen.
Obwohl es Direktvermarktung heißt, kann ein privater PV-Anlagenbetreiber seinen Strom nicht selbst am Energiemarkt handeln und verkaufen. Dafür gibt es spezialisierte Unternehmen.
Ein Betreiber einer Stromerzeugungsanlage verkauft den damit erzeugten Strom direkt an einen Stromabnehmer: den Direktvermarkter.
Der vermarktet ihn an der Börse an Dritte. Dafür zahlt er dem Anlagenbetreiber den sogenannten Marktwert minus einer Pauschale für seine Dienstleistung.
Voraussetzung für die Direktvermarktung ist eine Fernsteuerbarkeit der Stromerzeugungsanlage. (Smart Meter)
Die Direktvermarktung von Strom gemäß EEG erfolgt nach dem sogenannten Marktprämienmodell. Das heißt, dass Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter für ihren Strom je kW monatlich einen Erlös in der Höhe erhalten, die dieser am Markt wert ist (sogenannter Marktwert), wobei es sich um einen Durchschnittswert handelt und der Direktvermarkter davon auch noch seinen Verdienst in Form einer Pauschale abzieht.
Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber in der Regel noch eine Prämie, die sogenannte Marktprämie, falls der Marktwert unter der vom Staatfestgelegten EEG-Einspeisevergütung liegt. Die Marktprämie ist demzufolge ein Mittel zum Ausgleich von Differenzen zwischen Börsenerlösen und staatlicher Einspeisevergütung nach EEG und dient als Anreiz zur Direktvermarktung Strom.
Bei der Einspeisung von Strom ins Netz gemäß EEG erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese fällt allerdings künftig auch weg, bei negativem Börsenstrompreis.