
Solarspitzen Gesetz

Keine Vergütung bei negativem Börsenstrompreis
Ich schulde Euch ja noch, eine kurze Zusammenfassung zum Solarspitzen-Gesetz, welches die scheidende Ampel noch kurz vor ihrem Abtreten durchgewunken hat.
Also zunächst geht es um Einspeisevergütung und negative Strompreise.
Das heißt EEG-Anlagen erhalten in Zeitennegativer Börsenstrompreise keine Förderung mehr. Die Stunden ohne Förderung werden allerdings nach dem Ende der 20-jährigen Förderdauer hinten dran gehängt. (abwarten)
Dann soll das Smart-Meter-Rollout kommen.
Soll heißen, die Vermarktung intelligenter Messsysteme soll beschleunigt werden (jetzt aber ganz bestimmt)
Netzanschluss und Direktvermarktung:
Hier soll es dann flexiblere Netzanschlussvereinbarungen zur Vereinfachung der Überbauung und eine Entbürokratisierung (!) und Ausweitung der Direktvermarktung geben. (Direktvermarktung des Stroms den ihr erzeugt, an der Börse oder in Form von „energy sharing“)
Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher:
Es gibt dann darüber hinaus neue Regelungen zur Steuerbarkeit und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern und die Einführung von Pauschal- und Abgrenzungsoptionen für Photovoltaik-Heimspeicher. Da warten wir noch auf nähere Infos.
All das betrifft nicht eure kleinen Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke).
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)sieht erstmal keine nennenswerte Nachteile bei der Rentabilität neuer Photovoltaik-Anlagen.
Allerdings führt die Kappung bei den sogenannten „Volleinspeisern“ zu Rentabilitätsverlusten im unteren einstelligen Prozentbereich. In einer Studie wurde errechnet, dass man für Photovoltaik-Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung auf maximal ein Prozent und bei Südausrichtung auf neun Prozent Verlust kommen könnte.
Die Installation eines Speichers mit gesteuerter Eigenverbrauchsnutzung soll aber in der Lage sein, diese Verluste zu kompensieren.
Ich bleibe dabei; je mehr ihr speichert und selber nutzt oder vielleicht sogar teilt (energy sharing) umso besser.