Aktuelle Vergütungssätze
Melli
1.8.2024

Aktuelle Vergütungssätze

Privat

Ab 01.08.2024

Die aktuellen Vergütungssätze gelten für alle neuen Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Ab dem 1. August 2024 wurden die Sätze für Neuanlagen erneut um 1 Prozent gesenkt. Dabei wird zwischen Anlagen für Volleinspeisung und Eigenversorgung unterschieden.

Anlagen mit Eigenversorgung erhalten bei Inbetriebnahme aktuell folgende feste Einspeisevergütungen: Anlagen bis zu 10 kWp bekommen 8,03 Cent pro kWh. Für Anlagenteile über 10 kWp liegt der Satz bei 6,95 Cent pro kWh.

Beispiel für Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,03 Cent und für die weiteren 5 kWp 6,95 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,67 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage vor der Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

Für die Volleinspeisung können Sie mit einer festen Einspeisevergütung rechnen:

Anlagen bis zu 10 kWp, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten dann 12,73 Cent pro kWh. Für Anlagenteile über 10 kWp beträgt die Vergütung 10,68 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 12,73 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,68 Cent, also im Durchschnitt 12,05 Cent pro Kilowattstunde.

Bitte beachten:

Die Vergütungshöhen von 13,13 bzw. 8,43 Cent für Anlagen bis 10kWp, die in anderen Quellen genannt werden, sind die "anzulegenden Werte". Diese werden ausgezahlt, wenn Sie als Anlagenbetreiber den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Bei kleinen PV-Anlagen ist dies jedoch meist nicht der Fall, da sich der Verkauf an einen Direktvermarkter oft nicht rentiert. In der Regel wird der Strom an den lokalen Netzbetreiber geliefert und von diesem vergütet.

Achtung: Die festen Einspeisevergütungen, die oben erwähnt wurden, sind nicht direkt im Gesetzestext verankert, sondern ergeben sich aus verschiedenen Angaben und Regelungen des EEG 2023 und des Solarpaket I.

Zu steuerlichen Aspekten: Seit dem 1. Januar 2023 ist beim Kauf einer Photovoltaikanlage für den privaten Gebrauch ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent angesetzt. Die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt entfällt somit. Auch auf die vom Netzbetreiber gezahlte Einspeisevergütung wird keine Umsatzsteuer erhoben.